Experten/innen im Gespräch - mitgelauscht

Interview mit der Steuerberaterin (Schwerpunkt Kunst) Frau Dr. Ariane Reichard ​Geschäftsführerin der Steuer- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Nickel GmbH

Im Rahmen der Blogreihe “Experten/innen im Gespräch – mitgelauscht”, habe ich für die Fragestellungen bezüglich der Kunst und der Steuer eine Expertin gewinnen können, die im Kunststeuerrecht bereits vor 15 Jahren promoviert hat. Seitdem (2003) begleiten sie die Kunstfragen in ihrem beruflichen Steueralltag im unterschiedlichen Kontext: Frau Dr. Ariane Reichardt, Geschäftsführerin der Steuer- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Nickel GmbH.

Ich weise an dieser Stelle darauf hin, dass die Aussagen des Interviews keine Beratung sind und auch diese nicht ersetzen. Das Gespräch soll lediglich darauf aufmerksam machen, bestimmte Aspekte im Kotext der Kunst und Steuer zu bedenken.
Das Interview wurde an einigen Stellen zugunsten des Leseflusses gekürzt.

"Nur zwei Dinge auf dieser Welt sind uns sicher: Der Tod und die Steuer."

Benjamin Franklin
Im Unternehmen kommt die steuerliche Betriebsprüfung bekanntlich spätestens alle vier Jahre. Wie Sie hierbei die Kunst für Ihr Unternehmen am besten steuerlich ins Spiel bringen, lesen Sie im 2ten Teil des Gesprächs:
Dr. Ariane Reichardt, Expertin für Steuern, Kooperation mit Art Consulting Mese

Teil 2

Was sollte ich steuerlich beachten, wenn ich Kunst für mein Unternehmen kaufe?

Kunst, Investment, Gebrauchskunst, Steuern sparen, Kunst kaufen privat

Gebrauchskunst oder Investment

Wir haben uns gerade über den Kunstkauf und daraus sich ergebende mögliche steuerlichen Folgen im privaten Bereich unterhalten (siehe Teil 1).
Wie sieht es nun mit der Steuer in einem Unternehmen aus?
Besonders für Unternehmen ist Kunst ein sehr interessantes Thema. Wie wird es in einem Unternehmen steuerlich gehandhabt, wenn man Kunst erwirbt, z. B. ein Startup ist seit 5 Jahren auf dem Markt und überlegt jetzt eine eigene kleine Kunstsammlung anzulegen oder will gezielt für seine repräsentativen Orte, z. B. Lobby, Konferenzraum, Büro des CEO, u. ä. Kunstwerke kaufen.
Ganz klar auch für Unternehmen gilt – wie für Privatpersonen – die Steuer kommt irgendwann immer, im Zweifel mit der nächsten Betriebsprüfung. Das was Du Agnieszka als Beispiel gerade angesprochen hast ist letztlich die Frage: „Ich schaffe mir Kunst bewusst an, um diese in meinem so genannten Anlagevermögen aufzunehmen. Ich will Kunst in diesem Fall nicht im Umlaufvermögen haben, in dem Sinne, dass ich es gewerblich an- und verkaufe (z. B. Kunsthandel), sondern ich sehe das als Investment an und drücke das auch in Form der bilanziellen Erfassung aus.“
Da ist sicherlich auch immer das Thema: Steuern sparen mit Picasso ist eine Illusion und dessen sollte man sich als Unternehmer absolut bewusst sein.
Wie erwähnt, man kauft aus der Betriebskasse ein Gemälde, dann tätigt man einen Beschaffungsvorgang im betrieblichen Umfeld, man würde diese als Anlagevermögen qualifizieren und in der Bilanz ausweisen. Dann stellt sich natürlich auch die Frage: „Kann ich das in irgendeiner Form steuerlich absetzen? Ja oder nein?“ Da muss man unterscheiden, WAS man eigentlich gekauft hat.
Wenn man so genannte „Gebrauchskunst“ erworben hat, sprich Kunst von einem Künstler der noch nicht wirklich anerkennt ist – hier kann man sich ja trefflich darüber streiten, wer jetzt anerkannt ist, oder nicht – rein steuerlich, auch die Finanzverwaltung, folgt da ein wenig dem Schema, indem sie prüfen, was habe ich vorliegen.
Gebrauchskunst ist etwas, wo der Kaufpreis als Indiz ca. unter 5000 EUR liegt. Es ist von einem Künstler – soweit man dies einordnen kann – und nicht ein Massenprodukt. Der Künstler ist definitiv noch nicht auf am Markt bekannt. Was wirklich unter die Rubrik fällt: Ich brauche Dekoration für meinen Konferenzraum, ich hänge es für die nächsten 15 Jahre hin und in 15 Jahren nehme ich es ab und ersetzte es durch was anderes.
Wenn man in dem Bereich ist, dann würde man, wie bei jedem anderen Gegenstand auch, da die steuerliche Abschreibung buchen und kann dann die Anschaffungskosten für dieses Gemälde auch steuerlich bis zu 15 Jahren laut der Afa Tabelle wirksam geltend machen.
Ganz anders ist sicherlich das Thema bei Picasso, Gauguin, u. ä.. Dann kaufe ich diese Kunstwerke in dem Bewusstsein, dass sich der Wert möglichst nicht verändert, im Sinne „Er nutzt sich nicht ab“ – etwas was ich mit der Abschreibung abbilde muss auch immer einer wirtschaftlichen Abnutzung zugrunde liegen -, sondern ich kaufe es eher aus dem Gefühl heraus, der Wert wird stabil über die nächsten 10, 20, 30 Jahre sein, eher nach oben steigen, aber nicht an Wert verlieren.
Insofern kann ich als Unternehmen in entsprechende Gemälde investieren, ganz klar, ich weise sie ebenfalls als Anlagevermögen aus ich habe NUR KEINEN Abschreibungseffekt.
Den (Abschreibungseffekt) hätte ich nur, wenn sich tatsächlich der Markt so schlecht für den Künstler entwickeln sollte, dass ich irgendwann feststelle: „Mein Gemälde ist nur noch die Hälfte wert und das wird sich auch nicht in absehbarer Zeit ändern, dann würde ich ähnlich wie bei anderen unternehmerischen Gegenständen eine Teilabschreibung bilden. Dann wirkt es sich einmal auch steuerlich aus. Das ist aber sicherlich bei diesen Investments – und so sollte es auch sein – eine Ausnahme.
Übrigens wirkt sich auch die Umsatzsteuer eines Kunstwerks steuermildernd aus, wenn das Unternehmen selbst umsatzsteuerpflichtig ist.
Wie ist es denn in einem anderen Fall, wenn Du das Glück gehabt hast, z. B. Gursky in seinen ganz jungen Jahren gekauft zu haben für ein paar Tausend EUR und das Bild hängt schon seit Jahren bzw. Jahrzehnten im Unternehmen und Du überlegst jetzt: „Ok. Ich würde es gern vielleicht verkaufen. Es passt auch nicht so wirklich zum Image. Oder man stattet das Büro nun ein wenig anders aus und braucht ein wenig „Kleingeld“ und so entschließt man sich das Werk auf dem Markt zu barer Münze zu machen.
Das Bild wird jetzt mit einem großen Gewinn verkauft. Was passiert jetzt?
Dann muss man es voll versteuern.
Man veräußert Betriebsvermögen. Es ist ähnlich, als ob man eine Maschine in dem Unternehmen verkaufen würde. Nun verkauft man jetzt ein Gemälde und muss dann die so genannten „stillen Reserven“ der Versteuerung zuführen.
Bsp.: Der Einkaufspreis betrug 100 EUR nun ist der Verkaufspreis 1 Million. Jetzt muss diese Differenz tatsächlich als außerordentlicher sonstiger Erlös – oder wie auch immer man es buchhalterisch abbildet – der Versteuerung zugefügt werden. Man hat jetzt nicht die Chance zu sagen: „Das wird wohl alles steuerfrei sein.“ Da sind wir jenseits von Gut und Böse was Spekulationsfristen betrifft und in einer ganz anderen unternehmerischen Sphäre. Da gelten auch andere Spielregeln, als die, die wir im Kontext des privaten Kunsterwerbs durchgesprochen haben.
Ein solcher Gewinn ist eher ein Glücksfall. Aber sagen wir mal, der Wert des Kunstwerkes verdoppelt sich innerhalb von 5 Jahren, oder verdreifacht sich nach 10 Jahren ab Zeitpunkt des Einkaufs.
Ist der Gewinn immer zu versteuern oder bewegen wir uns z. B. bei den 10 Jahren außerhalb der Spekulationsfrist und ist somit der Verkauf komplett steuerfrei.
Im gewerblichen Bereich gibt es keine Spekulationsfristen, wie im privaten Bereich. Somit sind die Gewinne im gewerblichen Bereich IMMER steuerpflichtig.
Gibt es eigentlich eine Obergrenze, eine bestimmte Summe, für die ein Unternehmen Kunstwerte einkaufen darf?
Es ist steuerlich gar nicht so einfach einzugrenzen, obwohl schon, weil nicht gesagt wird, dass z. B. ab 1 Million es nicht mehr geht. Im Steuerrecht gibt es auch immer einen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wo kommt eigentlich was her, in welcher Größenordnung bewegen wir uns. Wenn z. B. ein Kioskbesitzer mit einem Jahresumsatz von 10.000 EUR sich plötzlich ein Gemälde von 1 Million kauft, führt das zu diversen anderen Rückfragen, wo gewisse Gelder und Co herkommen könnten. Es gibt jedoch keine gesetzliche Regelung, die verbieten würde ein Gemälde für 1 Million zu kaufen.
Das ergibt sich aus den unternehmerischen Zusammenhängen heraus wie viel Geld für etwas ausgegeben wird. Wenn ein Großkonzern mit einem Milliardenumsatz sich entschließt 10 Millionen ins Anlagevermögen zu investieren und das Investment nicht in einer neuen Immobilie, in einem neuen Aktienpaket zu realisieren, sondern bewusst in Kunst investiert, ist das sicherlich möglich.

Zusammenfassung

Übertrag ins Privatvermögen bzw. Fusion

Kunstwerke_von_der_Steuer_absetzen_Stuern_Sparen_ArtConsultingMese
Was passiert, wenn der Geschäftsführer z. B. auf die Idee kommt, das Kunstwerk doch nicht zu verkaufen, da es eine unglaublich große Gewinnmage wäre, die er versteuern müsste, sondern es in den Privatbesitz überführen will . Was muss er beachten und was kann auf ihn steuerlich zukommen?
Der Gedankengang ist im Grundsatz ähnlich wie der Verkaufsvorgang an einen fremden Dritten.
In dem Augenblick, in dem ich etwas aus dem Betriebsvermögen rausnehme, um es in mein privates Vermögen zu überführen, muss ich auch da IMMER prüfen: Kommt es zur Aufdeckung dieser stillen Reserven? Habe ich eine Wertsteigerung, die sich bis dato steuerlich nirgendswo abgebildet hat und erst jetzt in dem Augenblick realisiert?
Wenn ich ein Kunstwerk in meinen privaten Besitz überführe, dann muss ich eine Bewertung vornehmen. Ich habe ja keinen Kaufpreis, wie ich ihn bei einem Verkauf auf dem freien Markt realisiert hätte, sondern ich muss nun – am besten über ein entsprechendes Wertgutachten – belegen, was ist mein Gemälde heute wert. Mit diesem aktuellen Wert wird es aus dem Betriebsvermögen raus genommen und ins Privatvermögen überführt. Wenn es eine Wertsteigerung – die so genannten stillen Reserven – gab, dann muss diese auch versteuert werden.
Zu welchem Steuersatz?
Hängt letztlich von der individuellen Gestaltung des Unternehmens ab. Habe ich eine Kapitalgesellschaft (GmbH)? Bin ich ein Einzelunternehmer? Bei Kapitalgesellschaften sind wir grob bei ca. 15 % + Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer und was alles sonst noch so dabei sein kann. Es kann aber auch sein, dass wenn es ein Einzelunternehmer ist und wir es über seine Einkommenssteuererklärung in letzter Konsequenz abbilden, meinetwegen auch bis zu 45 % sein. Das ist ganz individuell. Das muss man sich ganz explizit anschauen.
Es gibt nicht den Pauschalsatz, z. B. Gemälde verkauft, dann immer 25 % + Solidaritätszuschlag und fertig. Das gibt es nicht.
Normalerweise werden Unternehmen/Unternehmer bereits steuerlich betreut, das heißt, dass der Steuerberater meines Vertrauens natürlich das Anlagevermögen kennt und wenn dann plötzlich ein Abgang aus dem Anlagevermögen vorliegt, dann wird man immer – spätestens im Rahmen der Jahresabschlusserstellung – doch mal darüber stolpern und den Vorgang auch steuerlich beleuchten müssen.
Wie ist es bei einem Erfall?
Es kann ja auch sein, dass eine Firma mit einer Sammlung oder dem Kunstbestand, der da ist, vererbt wird. Auch bei Fusionen, wenn sich Firmen zusammen schließen und die Kunstsammlung mit in das neue Unternehmen einbringen. Dieser Prozess ist in gewisser Form auch eine Übergabe. Wie funktioniert das?
Erbschaftssteuerlich liegt auch beim Vertriebsvermögen selbstverständlich der Grundsatz vor im ersten Schritt unterliegt auch der Übergang vom Betriebsvermögen der Erbschaftssteuer. Da gibt es aber auch sehr komplexe Einzelvorschriften, wie was berechnet wird. Das muss man sich auch im Einzelfall definitiv angucken, das wäre für dieses Gespräch viel zu kompliziert, um es zu erläutern.
Es gilt aber auch da das Thema, wenn Kunst ein Teil des Betriebsvermögens ist, muss es auch im Rahmen von diesen Übergängen – wie jedes andere Betriebsvermögen auch – entsprechend steuerlich und bilanziell gewürdigt werden. Auch hierbei stellt sich die Frage: Mit welchem Wert wird der Übergang irgendwo dokumentiert? Auch hier sollte ein entsprechendes Gutachten vorliegen.

Zusammenfassung

Kunsttipp: Das eigene WARUM

Kunst kaufen mit Art Consulting Mese
Wir haben jetzt den Schritt immer vorab genommen, dass die Entscheidung schon gefallen ist, dass in Kunst investiert werden soll. Oder wir haben ein Unternehmen, wo seit langem schon Kunst im Anlagevermögen zu finden ist. Ganz interessant wäre sicherlich die Frage an Dich Agnieszka so zu sagen rückzuleiten: Worauf sollte ein Unternehmer achten, wenn er in Kunst investieren möchte? Also ein Schritt davor. Wenn die Idee aufkommt, zu sagen: „Ja ich möchte gewisse werthaltige Gegenstände in mein Unternehmen integrieren.“ Was macht man idealerweise? Worauf sollte man achten?
Weil natürlich ein Unternehmer immer auch ein gewisses Risiko sieht. Die meisten möchten nicht unnötig Risiko in ihr Unternehmen bringen, so dass schnell die Überlegung aufkommt: „Naja, der Kunstmarkt ist ja doch intransparent. Da ist mir die Börse lieber. Da habe ich das Gefühl, das geht schon seit ewigen Zeiten seinen Gang. Da kann ich mich an den Bänker wenden, der wird mir vielleicht ein schönes Aktienpaket zusammen bauen und dann mache ich das mal.“
Genauso wie ein Unternehmer oft mit so weichen Preisfaktoren nicht viel anfangen kann. Was ist der Zeitgeist? Das ist sicherlich unternehmerisch schwer zu fassen. Aber da gibt es sicherlich auch Mittel und Wege, wo man sagt: „Ne das kann man schon eingrenzen.“ Und eben – x mal bereits erwähnt aber doch wichtig – das Ganze vielleicht über ein Gutachten oder Ersteinschätzung eben doch in sehr unternehmerisch geordnete Bahnen zu lenken.
Gutachten, wenn man selbst als Unternehmer oder für das Unternehmen kaufen möchte, ist erstmals gar nicht so relevant. Eher ein Kunstberater, jemand der sich unabhängig in diesem Markt bewegt. Weil der Markt – wie Du Ariane bereits gesagt hast – durchaus intransparent oder ein bisschen diffus erscheint, vor allem für Leute, die sich einfach in diesem Markt nicht bewegen.
Das ist aber in jedem Bereich so, in dem man sich nicht auskennt. Daher ist meiner Ansicht nach der Kunstmarkt genauso diffus, wie jeder andere Markt, wo ich erstmals neu bin.
Es ist sehr risikoreich, wenn ich in Aktien investiere ohne mich mit der Börse ein wenig vertraut gemacht zu haben, genauso wie in Edelmetalle ohne Beachtung der politischen Lage, usw.
Das ist genauso wie Du schon gesagt hast: Wenn ich ein Aktienpaket haben möchte, kaufe ich auch nicht x oder y ein bzw. irgendetwas was mir gerade gefällt oder was mir der Nachbar gestern gesagt hat. An der Börse investiere ich nicht in ein Unternehmen, dass ich nicht kenne. Sondern ich informiere mich erstmals selbst – zumindest ein bisschen – und dann hole ich mir noch einen Fachmann/Fachfrau hinzu.
Hier hat man die Wahl: Entweder man investiert Zeit und eignet sich das nötige Wissen selbst an oder man überlässt es einem Experten des eigenen Vertrauens. Beides ist eine Frage der zur Verfügung stehenden Zeit und des Budgets sowie der eigenen Passion für das Thema.
Handelt man aus dem Bauch heraus kommt es oft zu Fehlkäufen, da der Kauf eher durch Emotionen gesteuert wird und weniger durch Wissen und Analyse, die die gesetzten Ziele zu Anfang des Projektes, beachtet.
Hat man einen Fachmann an der Hand, kann dieser durchaus auch ein Gutachten für die in Frage kommenden Bilder erstellen bzw. von einem weiteren Fachmann erstellen lassen. Das ist jedoch bei der Erstauswahl durchaus ein umfangreiches, zeitaufwändiges und teures Unterfangen. Daher bietet es sich mehr an eine Marktanalyse vorzunehmen, die die Entwicklung des gefragten Werkes und/oder Künstlers in den letzten Jahren genauer beleuchtet. Dies ist für eine erste Vorauswahl durchaus ausreichend. Wenn die Auswahl enger wird und die Favoriten bestimmt werden, kann man diese im Anschluss genauer untersuchen.
Ich denke, dass viel wesentlicher – gerade weil man Kunst für ein Unternehmen kauft – die Frage des individuellen WARUMS ist. Kunst ist immer auch ein Kommunikationsmittel, daher sollte sich ein Unternehmen durchaus vorab ein paar Gedanken machen und die Leitfrage „WARUM will ich Kunst in meinem Unternehmen haben?“ beantworten. Daraus ergeben sich dann oft weitere Fragen, wie: „Wo präsentiere ich sie? Für wen soll sie sichtbar sein? Was könnte ich mir gut in den Räumen vorstellen? Passt das zu den anderen Zielen bzw. auch zum Image des Unternehmens? Will ich die Kunst absetzen oder stille Reserven anlegen?“
Ich denke, wenn man sich diese Fragen im Voraus beantwortet hat , hat man eine grobe Vorstellung, wo die Reise hingehen soll, welchen Umfang dieses Projekt haben kann und ob man diese Aufgabe selbst übernehmen will, oder jemanden vom Fach damit beauftragt.
Somit siehst Du auch Ariane, dass sich Deine Frage nach Trends und dem richtigen Rezept für einen fehlerfreien Kauf nicht eindeutig und leider auch nicht allgemein beantworten lässt, da die Kunst ähnlich wie die Steuer – je nach Struktur, Umsatz des einzelnen Unternehmen und oft daraus resultierenden Kriterien für den Kunstkauf – von Unternehmen zum Unternehmen schwankt.

Kunst kann ein Investment sein, das ist durchaus klar. Dass es auch risikoreich sein kann, sollte ebenfalls jedem Kunstkäufer bewusst sein. In meinen Augen jedoch ist das Risiko in Kunst nicht größer als bei anderen möglichen Anlagen, wie Aktien, Immobilien, Gold, Oldtimer, Uhren oder andere mehr oder weniger lukrative Sachwerte. Wesentlich hierbei ist meines Erachtens nach, dass man weiß, worauf man sich einlässt, da man sich zumindest ein wenig mit der Materie auseinander gesetzt hat und nicht unbedacht irgendwelchen Trends folgt.
Es ist immer wieder erfreulich mit Dir Agnieszka diese Dinge zu diskutieren. Ich freue mich über unser Gespräch und sage: Herzlichen Dank.
Ich danke Dir Ariane für Deine Zeit und Deine Bereitschaft Dein Wissen mit uns zu teilen.

Zusammenfassung

individueller Weg, für individuellen Kunsteinkauf

Quintessenz Teil 2

Wie Sie Steuern sparen können, wenn Sie Kunst für Ihr Unternehmen kaufen

Sie wollen auch erfahren, was Sie steuerlich beachten sollten, wenn Sie Kunst privat kaufen? Das lesen Sie im 1. Teil des Interviews mit der Steuerberaterin Dr. Ariane Reichardt.
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